Den nachfolgenden Übersichten können die Strecken entnommen werden, für die bereits die Pflichtzeiten für die
28./29.09.2024 | Bezirks-Kurzbahnmeisterschaften 2024 in Hildesheim (Änderung!) |
26./27.10.2024 | Landes-Kurzbahnmeisterschaften 2024 in Hannover |
16./17.11.2024 | Landesjahrgangsmeisterschaften Kurzbahn 2024 in Goslar |
14.-17.11.2024 | Deutsche Kurzbahmmeisterschaften 2024 in Wuppertal |
erreicht wurden:
erreichte Pflichtzeiten BKM (Stand 31.08.24) | Ausschreibung | ||
erreichte Pflichtzeiten LKM (Stand 31.08.24) | Ausschreibung | ||
erreichte Pflichtzeiten LKJM (Stand 31.08.24) | Ausschreibung | ||
erreichte Pflichtzeiten DKM (Stand 21.07.24) | Ausschreibung |
Bis zu einer nächsten Bestellung über arena möchten wir in der Zwischenzeit ein weißes "noname" SGS-Shirt anbieten.
Das weiße Baumwoll-Shirt ist in verschiedenen Größen (siehe im Bestellformular) zum Stückpreis von 14 Euro erhältlich.
Auf der Vorderseite ist das SGS-Logo aufgedruckt, auf der Rückseite ist der Schriftzug SGS HANNOVER zu finden.
Aus Restbeständen sind noch folgende originale Einkleidungsteile von Arena vorrätig:
arena Damen Shirt Größe S - 25,00 Euro
arena Damen Shirt Größe S - 25,00 Euro
arena Badehose Herren Größe 3 - 26,50 Euro
arena Badehose Junior Größe 164 - 20,50 Euro
arena Badeanzug Junior Größe 140 - 25,00 Euro
Bei Interesse bitte eine kurze Mail an
Bestellungen des "noname" SGS-Shirts sind über das nachfolgende Formular möglich. Die Aushändigung des bestellten Shirts erfolgt (nach erfolgter Bezahlung) nach den Sommerferien.
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Die nächste SGS-Schwimmausschuss-Sitzung findet am Montag 30. September 2024 um 18.00 Uhr im Ricklinger Bad statt.
Für alle am Wettkampfbetrieb teilnehmenden Aktiven ist einmal jährlich der Nachweis einer erfolgten sportärztlichen Untersuchung zu erbringen.
Erläuterungen zur Sportgesundheit:
(Auszug aus den Wettkampfbestimmungen – Allgemeiner Teil des DSV (WB-AT)
§ 11 Sportgesundheit
(1) Jeder Schwimmer, bei Minderjährigen dessen gesetzliche Vertretung, ist für seine Trainings- und Wettkampffähigkeit (Sportgesundheit) verantwortlich.
(2) Bei Wettkampfveranstaltungen haben die meldenden Vereine mit der Meldung zu versichern, dass die von ihnen gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können. Die Untersuchung darf zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Ohne diese Versicherung ist die Meldung vom Veranstalter zurückzuweisen.
Weder zur Art noch zum Umfang der Untersuchung und zur Frage, wer die Untersuchung durchführen darf, sind vom DSV inhaltliche Vorgaben gemacht worden. Eine Festlegung auf bestimmte Facharztgruppen ist nicht vorgesehen. Einige Stammvereine bieten diese Untersuchungen für ihre Mitglieder an. Die Aktiven werden über diese Termine von den Trainern informiert.
Für diejenigen, die nicht an der von den Stammvereinen angebotenen Untersuchung teilnehmen wollen oder können, bieten wir den nachfolgenden Vordruck an, der dann bitte vom Arzt unterschrieben beim jeweiligen Trainer oder per Mail an den Schwimmwart abgegeben werden kann.